Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn vom 19.04.2024

Heilbronn  – Polizeipräsidium Heilbronn: Einsatzmaßnahmen gegen Kinderpornografie

Am Mittwoch, den 17.04.2024, wurden im gesamten Zuständigkeitsbereich des
Polizeipräsidiums Heilbronn durch Einsatzkräfte der Kriminalpolizei
Schwerpunktmaßnahmen wegen des Besitzes und der Verbreitung von
Kinderpornografie getroffen. Im Stadt- und Landkreis Heilbronn, dem
Neckar-Odenwald-Kreis, Main-Tauber-Kreis sowie im Hohenlohekreis wurden dabei
dreizehn Objekte durchsucht und eine große Anzahl an Gegenständen, darunter auch
Smartphones, Computer und Datenträger beschlagnahmt. Koordiniert und
durchgeführt wurden die Maßnahmen von der eigens für die Bekämpfung der
Kinderpornografie eingerichteten Ermittlungsgruppe Hydra, die dabei durch die
Kriminalkommissariate Tauberbischofsheim, Mosbach und Künzelsau unterstützt
wurde.

Die Kriminalpolizei weist darauf hin, dass der Besitz sowie die Verbreitung von
Kinderpornografie einen sog. Verbrechenstatbestand erfüllt und Personen, die
einen der in Frage kommenden Tatbestände erfüllen, mit einer Freiheitsstrafe von
einem bis zu zehn Jahren rechnen müssen. In der Vergangenheit kamen hierbei auch
Kinder und Jugendliche immer wieder ins Visier der Kriminalpolizei, da sich die
Kinder und Jugendliche die verstörenden Inhalte gegenseitig per Messenger
zusandten oder in Chatgruppen erhielten oder sogar verteilten. An die Eltern
appelliert die Kriminalpolizei daher, dass sie mit Ihren Kindern über das Thema
sprechen und diese über die verbotenen Inhalte aufklären.

Zur Bekämpfung von Kinder- und Jugendpornographie hat das Polizeipräsidium
Heilbronn im Frühjahr 2021 die 14-köpfige Ermittlungsgruppe „Hydra“
eingerichtet. Seit deren Gründung wurde zusammen mit den örtlich zuständigen
Kriminalkommissariaten Tauberbischofsheim, Künzelsau und Mosbach knapp 1400
Strafverfahren gegen Erwachsene und über 600 Verfahren gegen Kinder- und
Jugendliche eigeleitet. Insgesamt konnten im Rahmen dieser Verfahren bereits
mehr als 500 Durchsuchungsbeschlüsse vollzogen werden.

Tipps des Polizeipräsidiums Heilbronn

Bei ungewolltem Erhalt einer kinderpornographischen Datei reicht es nicht aus,
diese einfach kommentarlos zu löschen. Die Kriminalpolizei empfiehlt daher, sich
ernsthaft von der Datei zu distanzieren, indem man seinen entgegenstehenden
Willen bezüglich des Erhalts der Datei zum Ausdruck bringt. Dies kann zum
Beispiel durch eine negative, abgeneigte Reaktion erfolgen. Vor allem bei
Chatgruppen wird empfohlen, die Gruppe im Anschluss zu verlassen, sodass ein
Besitzwille nachweislich verneint werden kann.

“ Sprechen Sie Ihr Kind auf die verbotenen Inhalte an. Fragen Sie immer wieder
nach, ob es solches Bild- oder Videomaterial bereits gesehen oder erhalten hat.
“ Sensibilisieren Sie Kinder für die Folgen, wenn derartige Zeichen, Bilder und
Filme auf dem Handy sind. Weisen Sie auf die entsprechenden Straftaten und die
daraus resultierenden Konsequenzen hin.
“ Entdecken Sie kinderpornographische Bilder oder Filme auf einem Smartphone,
sollten Sie dies umgehend bei der nächsten Polizeidienststelle anzeigen, damit
Täter ermittelt werden können.
“ Vorsicht: Bitte fertigen Sie keine Screenshots von kinder- und
jugendpornographischen Darstellungen an und senden Sie sich diese Dateien nicht
auf Ihre privaten Geräte!“

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